UNPARTEIISCH • UNABHÄNGIG • OBJEKTIV
Über 30 Jahre Erfahrung in der Kfz-Branche – nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.


Über mich
Olaf Helle: Ihr Kfz-Sachverständiger am Niederrhein (insbesondere:
Nettetal, Viersen, Brüggen, Schwalmtal, Niederkrüchten, Kempen,
Tönisvorst)
Schon sehr früh war für mich klar: Ich will alles über Autos wissen! Mein erstes Ziel war ein Meisterbrief – es wurden zwei (Kfz-Techniker Meister und Karosserie- und Fahrzeugbau Meister Handwerk). Neben der Expertise in der Praxis, wollte ich auch geschäftliches Know-how erlangen. Ich machte also meinen Betriebswirt im Handwerk und fand heraus, dass für mich das Sachverständigenwesen mit seinen Paragrafen und Prozessen genauso interessant ist wie ein gut gemachter Actionfilm.
Leistungen
Im Falle eines Unfalls
Wenn ein Auto- oder Zweiradunfall passiert, ist das immer ein Schock und bei den meisten Menschen türmt sich sofort ein Berg an Fragen auf: Bleibe ich auf dem Schaden sitzen? Wie komme ich zur Arbeit? Muss ich einen Leihwagen bezahlen? Wo muss das Fahrzeug hin zur Reparatur? Welche Unterlagen benötigt die Versicherung? Brauche ich ein Gutachten, einen Anwalt? Wie finde ich einen fachkundigen Gutachter oder eine Gutachterin?
- Immer – auch bei scheinbaren Bagatellschäden – die Polizei rufen! Der Polizeibericht ist die wichtigste Grundlage, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht!
- Sie sind frei in der Wahl des Kfz-Gutachters, der Werkstatt und des Rechtsanwaltes!
- 0,- Euro: Schadengutachten sind kostenlos für Geschädigte bei Haftpflichtschaden!
- Seien Sie vorsichtig bei Kostenvoranschlägen. Ohne die präzise Beweissicherung des Sachverständigengutachtens haben Sie meist einen Nachteil!
- Ein zertifizierter Sachverständiger oder eine zertifizierte Sachverständige ist die richtige Wahl für ein rechtssicheres Kfz-Gutachten!
Wenn Sie unverschuldet durch einen Unfall geschädigt wurden, können Sie den Service von fachkundigen Kfz-Sachverständigen völlig kostenlos in Anspruch nehmen – die gegnerische Haftpflichtversicherung muss für die Kosten aufkommen. Lassen Sie im Schadensfall keine wertvolle Zeit verstreichen. Rufen Sie direkt an und nutzen Sie meine mehr als 30-jährige Erfahrung in der Kfz-Branche, um schnell Ihr Recht und Ihr Geld zu bekommen. Als zertifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann ich Ihnen alles aus einer Hand bieten:
- schnelle, aber absolute akribische und lückenlose, Erfassung des Schadens
- einschließlich detaillierter fotografischer Beweisaufnahme
- die Erstellung eines Schadengutachtens, das vor Gericht Bestand hat
- die passive Rechtsberatung
- auf Wunsch Erstkontakt zu einer Kfz-Meisterwerkstatt, zu einem Anbieter von Ersatzfahrzeugen und zu einem fachbezogenen Rechtsanwalt



Kundenstimmen
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Kfz-Gutachter und Kfz-Gutachterinnen untersuchen Fahrzeug-Schäden nach einem Unfall. Sie erstellen aber auch Wertgutachten, z. B. für Oldtimer. Nach einem Unfall werden sämtliche Schäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, ermittelt und akribisch dokumentiert. Daraus wird der Aufwand für die Reparatur beziffert. Dieses Gutachten ist nicht nur die Grundlage, um sich die voraussichtlichen Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen, sondern bezieht auch die Wertminderung des verunfallten Fahrzeugs mit ein.
In § 249 BGB wird das allgemeine Schadensersatzrecht in Deutschland definiert. Dort ist geregelt, dass ein durch Fremde verschuldeter Schaden an einer Sache, in diesem Falle an Ihrem Fahrzeug, so wieder herzustellen ist, wie vor Beginn des Schadenseintritts, nicht besser, aber auch nicht schlechter.
Demnach haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung der beschädigten Sache (Fahrzeug) zu beauftragen. Ebenso haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine beliebige Werkstatt, Ihrer Wahl, mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. Des weiteren haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl mit der Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen.
Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) im Überblick:
- Das Recht der freien Wahl eines Kfz-Sachverständigen
- Das Recht der freien Wahl Ihrer Reparaturwerkstatt
- Fiktive Abrechnung (Abrechnung laut Gutachten) Ihres Schadens
- Die Sachverständigenkosten übernimmt die gegnerische Versicherung
- Die Rechtsanwaltskosten übernimmt die gegnerische Versicherung
- Kosten für Leihwagen oder
- Kosten durch Nutzungsausfall
Bei unseren qualifizierten Kfz-Schadengutachten müssen Sie auf keinen dieser Ansprüche verzichten. Denn in unseren Gutachten werden auftragsgemäß alle wichtigen Leitsätze zur Kfz-Schadengutachtenerstellung, nämlich
- die Schadensfeststellung
- die Beweissicherung
- die Ermittlung der Unfallschadenhöhe
für unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
- unparteiisch
- unabhängig
- objektiv
nach den Vorgaben und Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen (IFS) und den Vorgaben und Leitsätzen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.
(DGuSV) umgesetzt.
Die Versicherungen stellen Ihr Recht oftmals in Frage, indem sie versuchen, die Schadenabwicklung Ihres verunfallten Fahrzeuges durch die eigenen Kfz-Sachverständigen
begutachten zu lassen, um sich auf diesem Wege Kosten bezüglich
- Schadenshöhe
- Sachverständigenhonorar
- Rechtsanwaltshonorar
- vermindertem Wiederbeschaffungswert
- erhöhtem Restwert
- Vergabe von merkantilen Wertminderungen zu ersparen.
In einem Haftpflichtschadenfall haben Sie freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine Werkstatt zuweisen. Einige Versicherungstarife (Kasko) beinhalten eine Partnerwerkstattklausel. Trifft das auf Ihren Vertrag zu, kontaktieren Sie am besten vorab die Versicherung.
Im Haftpflichtschadensfall steht Geschädigten ein Anwalt oder eine Anwältin zu. Die Kosten müssen von der regulierenden Versicherung gezahlt werden. Falls die Rechtslage unklar ist, ist in jedem Fall eine Rechtsberatung sinnvoll. Eine passive Rechtsberatung darf auch von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden. Sie können mit Ihrer Erfahrung und Sachkenntnis auch bei dem Erstkontakt zu einem fachbezogenen Anwalt oder einer fachbezogenen Anwältin behilflich sein.
Es gibt Bedingungen, bei denen Ihnen ein Ersatzfahrzeug zusteht, z. B. wenn Ihr Unfallfahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder Ihr Fahrzeug repariert wird. Auch hier kann Ihnen der oder die Kfz-Sachverständige bei der Einschätzung Ihrer Ansprüche und bei dem Erstkontakt bezüglich eines Ersatzwagens zur Seite stehen.
In einem Kostenvoranschlag werden, bzw. dürfen, keine Werte des zur Rede stehenden Fahrzeuges beziffert werden. Es werden fahrzeugspezifische Werte außer Acht gelassen:
– Wiederbeschaffungswert
Der Definition nach ist das der Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs, unmittelbar vor Schadenseintritt. Demnach handelt es sich bei dieser Wertanagabe um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz eines beschädigten Fahrzeuges, unter Berücksichtigung, wie z.B. Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung, aufgebracht werden müssen.
– Restwert
Der Definition nach ist das der aktuelle Wert des unreparierten, verunfallten Fahrzeuges im Istzustand. Der Restwert wird vom Kfz-Sachverständigen beispielsweise mittels einer sogenannten „Restwertbörse“, oder durch mindestens 3 Restwertangebote regionaler Autohäuser, Fahrzeughändler, Werkstätten, usw. ermittelt und in das Gutachten eingesetzt.
– merkantile (kaufmännische) Wertminderung
Der Definition nach beziffert dieser den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem Unfallschadensereignis, trotz sach- und fachgerechter Reparaturen, erfährt. Ein merkantiler Minderwert darf von einem Kfz-Sachverständigen dann vergeben werden, wenn das zur Rede stehende Fahrzeug nach einem Unfallschaden auf dem Markt einen geringeren Verkaufspreis, als das gleiche, unfallfreie Fahrzeug erzielen würde. Diese Differenz steht dem oder der Geschädigten zu. Er oder sie ist allerdings offenbarungspflichtig, d. h. man muss jeden bekannten Vorschaden am Fahrzeug bei evtl.
Veräußerung angeben.
– die Beurteilung
Die Gefahr, dass verschiedene Beurteilungen falsch eingeschätzt werden, ist sehr groß. Die Beurteilung, ob ein Unfallfahrzeug „reparaturwürdig“, ist, oder ob es sich um einen „Totalschaden innerhalb der „130% Regelung“ handelt, oder gar um einen „wirtschaftlichen Totalschaden“ handelt, obliegt qualifizierten Kfz-Sachverständigen. Ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten, das durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen oder eine Kfz-Sachverständige erstellt wurde, hat vor jedem Gericht Bestand und dient vor den Gerichten als „beweissicherndes Dokument“.
Nachteile bei der Schadensregulierung für die geschädigte Person aufgrund in Auftrag gegebener Kostenvoranschläge sind leider viel zu oft an der Tagesordnung.
Deshalb sollte man keine Reparaturkostenkalkulation, besser bekannt als Kostenvoranschlag, beispielsweise durch ein Autohaus oder Kfz-Werkstatt erstellen
lassen!

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Kfz-Sachverständigenbüro Bruckrath,
Olaf Helle, Bruckrath 61, 41334 Nettetal - +49 (0) 173 10 25 131
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Olaf@helle-kfzgutachten.de
Kontakt@helle-kfzgutachten.de
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